Erweiterungsstudium Lehramt

Die Universität Wien bietet zwei Arten von Erweiterungsstudien an:

  • Das Erweiterungsstudium drittes Unterrichtsfach für das Bachelor- oder Masterstudium Lehramt.
  • Das Erweiterungsstudium für PH-Absolvent*innen, die ein dreijähriges Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe an einer Pädagogischen Hochschule in Österreich abgeschlossen haben und ein Masterstudium Lehramt studieren möchten.

Ihre Teilnahme am Eignungsverfahren Lehramt ist für die Zulassung zum Erweiterungsstudium nicht erforderlich. Sie erhalten keinen akademischen Titel für das Erweiterungsstudium.

Anleitung zur Zulassung

Nutzen Sie die folgende Auwahl. Dort erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen und das Zulassungsverfahren abschließen.

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Erweiterungsstudium drittes Unterrichtsfach für Bachelor-/Diplomstudium

Durch dieses Erweiterungsstudium können Sie ein drittes Unterrichtsfach zu Ihrem bestehenden Lehramtsstudium aufnehmen. Das gilt auch, wenn Sie bereits ein Lehramtsstudium Sekundarstufe mit zwei Unterrichtsfächern an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben.

Sie dürfen nur ein Unterrichtsfach als Erweiterungsstudium studieren. Bei zwei zusätzlichen Unterrichtsfächern werden Sie zu einem weiteren Lehramtsstudium zugelassen.

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen davon ab, ob Sie das Lehramtsstudium an der Universität Wien oder an einer anderen österreichischen Universität studieren/abgeschlossen haben.

Bachelor-/Diplomstudium Lehramt an der Universität Wien

Sind Sie derzeit zum Lehramtsstudium an der Universität Wien zugelassen, schreiben Sie uns über den Servicedesk. Nennen Sie das Erweiterungsstudium, zu dem Sie zugelassen werden möchten.

Wenn Sie Ihr Lehramtsstudium an der Universität Wien bereits abgeschlossen haben, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular (Thema: "Bachelor-/Diplomstudien"). Schicken Sie einen Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite) mit und nennen Sie das Erweiterungsstudium, zu dem Sie zugelassen werden möchten.

Die Bearbeitung kann einige Tage dauern. Sie erhalten danach eine Bestätigung per E-Mail.

 Fristen

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Bachelor-/Diplomstudium Lehramt Sekundarstufe an einer anderen österreichischen Universität

Wenn Sie an einer anderen österreichischen Universität Lehramt Sekundarstufe studieren/abgeschlossen haben, führen Sie folgende Schritte durch:

  1. Legen Sie in u:space einen u:account an und schließen Sie die Registrierung ab.
  2. Schicken Sie uns Ihre Abschlussdokumente bzw. Ihre aktuelle Studienbestätigung sowie einen Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite) über den Servicedesk und geben Sie Ihren Studienwunsch bekannt.

Wir überprüfen Ihre Dokumente und informieren Sie über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.

 Fristen

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

 Unterrichtsfach Bewegung und Sport

Wenn Sie als drittes Unterrichtsfach Bewegung und Sport studieren möchten, registrieren Sie sich zunächst für die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung. Wählen Sie in u:space das Bachelorstudium Sportwissenschaft aus und zahlen Sie den Kostenbeitrag von 50 Euro für die Zulassungsprüfung. Es ist aus technischen Gründen nicht möglich, sich über u:space für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport zu registrieren.

Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zweimal pro Jahr statt. Beachten Sie die abweichenden Antragsfristen

Nach der positiven Absolvierung der Zulassungsprüfung können Sie zum Unterrichtsfach Bewegung und Sport als Erweiterungsstudium zugelassen werden.

Erweiterungsstudium für PH-Absolvent*innen

Das Erweiterungsstudium für PH-Absolvent*innen dient als Überbrückung zum Masterstudium Lehramt, wenn Sie ein mindestens 6-semestriges Lehramtsstudium Sekundarstufe an einer Pädagogischen Hochschule in Österreich absolviert haben. Sie erwerben dadurch die notwendigen Qualifikationen für die Zulassung zum Masterstudium Lehramt. 

Um zum Erweiterungsstudium für PH-Absolvent*innen zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abschluss eines Studiums für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung an einer österreichischen Pädagogischen Hochschule
  • die beiden Unterrichtsfächer des PH-Studiums müssen an der Universität Wien angeboten werden

Mit einem Abschluss für Lehramt für die Volksschule ist die Zulassung zu einem Erweiterungsstudium für PH-Absolvent*innen nicht möglich.
Ob Sie mit einem Abschluss für Lehramt Hauptschule zugelassen werden können, wird individuell geprüft. Schicken Sie uns den Scan Ihres Abschlusszeugnisses bitte über unser Kontaktformular (Thema: Bachelor-/Diplomstudien).

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

  1. Legen Sie in u:space einen u:account an und schließen Sie die Registrierung ab.
  2. Schicken Sie uns Ihr PH-Abschlusszeugnis sowie einen Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite) über den Servicedesk und geben Sie Ihren Studienwunsch bekannt.

Wir überprüfen Ihre Dokumente und informieren Sie über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.

 Fristen

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Erweiterungsstudium drittes Unterrichtsfach für Masterstudium

Wenn Sie in Ihrem Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe ein Erweiterungsstudium drittes Unterrichtsfach absolviert haben, können Sie dieses auch als Unterrichtsfach im Masterstudium studieren.

Das Unterrichtsfach A im abgeschlossenen Bachelor A/B kann darüber hinaus mit einem abgeschlossenen Erweiterungsstudium Bachelor C zur Zulassung zum Masterstudium Lehramt A/C führen. Das Unterrichtsfach B kann dann für die Zulassung zu einem Erweiterungsstudium drittes Unterrichtsfach Masterstudium B führen.

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen davon ab, ob Sie das Lehramtsstudium an der Universität Wien oder an einer anderen österreichischen Universität studieren/abgeschlossen haben.

Masterstudium Lehramt an der Universität Wien

Sind Sie derzeit zum Lehramtsstudium an der Universität Wien zugelassen, schreiben Sie uns über den Servicedesk. Nennen Sie das Erweiterungsstudium, zu dem Sie zugelassen werden möchten.

Eine tagesaktuelle Zulassung ist möglich.

Wenn Sie Ihr Lehramtsstudium an der Universität Wien bereits abgeschlossen haben, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular (Thema: "Masterstudien"). Schicken Sie einen Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite) mit und nennen Sie das Erweiterungsstudium, zu dem Sie zugelassen werden möchten.

Wir führen die Zulassung durch und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern. 

Masterstudium Lehramt Sekundarstufe an einer anderen österreichischen Universität

Wenn Sie an einer anderen österreichischen Universität Lehramt Sekundarstufe studieren bzw. studiert haben, führen Sie folgende Schritte durch:

  1. Legen Sie in u:space einen u:account an und schließen Sie die Registrierung ab.
  2. Schicken Sie Ihre Abschlussdokumente bzw. Ihre aktuelle Studienbestätigung sowie einen Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite) über den Servicedesk und geben Sie Ihren Studienwunsch bekannt. 

Wir überprüfen Ihre Dokumente und informieren Sie über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.

 Fristen EU/EWR

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Fristen Nicht-EU/EWR

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 31. Juli 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Hinweis für Absolvent*innen der Universität Wien

Für Absolvent*innen der Universität Wien die ein jedenfalls fachlich in Frage kommendes Masterstudium gemäß Curriculum studieren möchten, ist die Antrags- und Zulassungsfrist für das Wintersemester 2024/25 von 10. Juni bis 31. Oktober 2024. Die Antrags- und Zulassungsfrist für das Sommersemester 2025 ist von 11. November 2024 bis 31. März 2025.

Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums der Universität Wien ganzjährig möglich. 

 FAQ

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  • Ich habe das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe an einer Pädagogischen Hochschule in Österreich absolviert. Kann ich ein drittes Unterrichtsfach an der Universität Wien studieren?

    Ja, sofern Sie ein 6-semestriges Lehramtsstudium Sekundarstufe absolviert haben. 

    Beachten Sie bitte: 

    • Sie erhalten keinen akademischen Titel nach Abschluss des Erweiterungsstudiums.
    • Wir können Ihnen keine Auskunft darüber geben, ob Sie das dritte Fach auch unterrichten dürfen. Informieren Sie sich deshalb vor der Antragstellung bei Ihrer Bildungsdirektion über mögliche dienstrechtliche Auswirkungen auf Ihre Lehrbefähigung.