Meldung der Fortsetzung des Studiums

 

Wenn Sie Student*in an einer Universität sind, müssen Sie jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist den Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen, um das Studium fortzusetzen. Mit der Einzahlung melden Sie die Fortsetzung Ihres Studiums für das nächste Semester.

Erst wenn Ihr Studium zur Fortsetzung gemeldet ist, können Sie sich die aktuellen Semesterunterlagen (Studienblatt, Studienbestätigung) in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente ausdrucken und Ihre u:card für das neue Semester validieren.

 

Zahlung an der Universität Wien

 

Um Ihr Studium an der Universität Wien fortzusetzen, müssen Sie Folgendes beachten:

  • Die Einzahlung des in u:space vorgeschriebenen Beitrags muss innerhalb der Zulassungsfrist erfolgen.
  • Der gesamte vorgeschriebene Beitrag ist zu zahlen, eine Zahlung von Teilbeträgen ist nicht vorgesehen. Das sind ÖH-Beitrag + gegebenenfalls Studienbeitrag (= der Beitrag, der in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag angezeigt wird)
  • Es kann bis zu sieben Tage dauern, bis Ihr Geld als eingelangt gemeldet ist. Zahlen Sie daher rechtzeitig ein paar Tage vor Fristende!

Sobald in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag bei den Kontoinformationen der Beitrag als "eingelangt am" gemeldet ist, ist das Studium an der Universität Wien zur Fortsetzung gemeldet. Unter Studium > Studienübersicht ist der Status "zugelassen" für das nächste Semester eingetragen. Kontrollieren Sie bitte beides! 

 

Zahlung an einer anderen österreichischen Universität - Meldung der Fortsetzung an der Universität Wien

 

Wenn Sie an einer anderen österreichischen Universität eingezahlt haben, müssen Sie die Meldung der Fortsetzung Ihres Studiums an der Universität Wien selbst durchführen. Dafür haben Sie bis Ende der Zulassungsfrist Zeit. Vergessen Sie darauf, wird Ihr Studium automatisch mit diesem Datum geschlossen.

So führen Sie die Meldung der Fortsetzung durch – ein paar Tage, nachdem Sie an einer anderen österreichischen Universität eingezahlt haben:

  1. Loggen Sie sich in u:space ein.
  2. Überprüfen Sie unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag ob der vorgeschriebene Beitrag als „eingelangt“ aufscheint (das dauert ein paar Tage).
  3. Ist das der Fall, suchen Sie unter Studium > Studienübersicht das Studium aus, das Sie weiterhin studieren möchten. Wählen Sie den Button „Studium fortsetzen“ und bestätigen Sie, dass Sie das entsprechende Studium fortsetzen möchten. Bei Mehrfachzulassungen wiederholen Sie diesen Schritt für jedes Studium, das Sie weiter betreiben möchten.
  4. Sobald Sie die Seite aktualisieren/neu laden, erhalten Sie die Information, dass das Studium zur Fortsetzung gemeldet wurde. Danach können Sie Ihre Studienunterlagen unter Persönliches > Meine Dokumente ausdrucken.

 FAQs

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  • Mein Beitrag scheint auch sieben Tage nach der Einzahlung nicht als eingelangt auf, was soll ich tun?

    Scheint Ihr Beitrag auch nach sieben Tagen nicht als eingelangt auf, ist es zu einer Fehleinzahlung gekommen. Überprüfen Sie Ihre Einzahlungsdaten (Semesterkundendaten laut u:space, Höhe des Beitrages...).

    Bei einer Fehleinzahlung kann die Bank den eingezahlte Beitrag Ihrem Beitragskonto an der Universität Wien nicht zuordnen. Das hat zur Folge, dass Ihr Studium nicht gemeldet bzw. zur Fortsetzung gemeldet werden kann und Sie die Zulassung zum Studium verlieren.

     

    Welche Formen der Fehleinzahlung gibt es?

    Folgende Möglichkeiten falsch einzuzahlen kommen vor:

    1. Die Semesterkundendaten sind nicht korrekt, fehlen oder wurden falsch eingetragen.
    2. Die Semesterkundendaten eines falschen Semesters wurden verwendet.
    3. Sie haben beim Ausfüllen des Zahlscheines alles korrekt gemacht, es kam trotzdem zu Fehlern.
    4. Es wurde bar eingezahlt.
    5. Es wurde per eps-Überweisung eingezahlt und der Betrag zweimal von der Bank abgebucht.
    6. Ein zu hoher/niedriger Beitrag wurde bezahlt.

     

    Möglichkeit 1: Falsche oder fehlende Semesterkundendaten

    Haben Sie die Semesterkundendaten vergessen oder falsch abgeschrieben bzw. falsch eingetragen (z.B. in das Feld "Verwendungszweck" statt "Zahlungsreferenz")? 

    In diesem Fall kann die Bank den Beitrag nicht zuordnen und bucht diesen an das Auftraggeberkonto zurück.
    Durch diese Rücküberweisung können Spesen zu Lasten des*der Kontoinhaber*in anfallen, die vom Konto abgezogen werden!

     

    Möglichkeit 2: Die Semesterkundendaten eines falschen Semesters wurden verwendet

    Haben Sie versehentlich die Semesterkundendaten eines anderen Semesters verwendet?

    In diesem Fall kann die Bank den Beitrag nicht zuordnen und bucht diesen an das Auftraggeberkonto zurück.
    Durch diese Rücküberweisung können Spesen zu Lasten des*der Kontoinhaber*in anfallen, die vom Konto abgezogen werden!

     

    Möglichkeit 3: Sie haben beim Ausfüllen des Zahlscheines alles korrekt gemacht, es kam trotzdem zu Fehlern

    Sie haben alles richtig gemacht, trotzdem ist sieben Tage nach der Einzahlung noch kein Zahlungseingang in u:space ersichtlich?

    Mögliche Fehlerquellen sind

    • die Einzahlung bei Selbstbedienungsautomaten in der Bank
    • der*die Bankmitarbeiter*in am Schalter hat die Semesterkundendaten nicht weitergeleitet

    In diesem Fall kann die Bank den Beitrag nicht zuordnen und bucht diesen an das Auftraggeberkonto zurück.
    Durch diese Rücküberweisung können Spesen zu Lasten des*der Kontoinhaber*in anfallen, die vom Konto abgezogen werden!

     

    Möglichkeit 4: Es wurde bar eingezahlt

    Bei einer Barzahlung in der Bank werden die Semesterkundendaten oft nicht weitergeleitet.

    In diesem Fall kann der Beitrag nicht zugeordnet werden und wird an die Einzahlungsstelle zurück gebucht.
    Wenden Sie sich bitte direkt an die Bankfiliale, in der Sie eingezahlt haben.

     

    Möglichkeit 5: Bei der Zahlung mittels eps-Überweisung wurde der Betrag zweimal abgebucht

    Wenden Sie sich bitte an Ihre eigene Bank. Diese muss sich direkt mit der Raiffeisenbank in Verbindung setzen. Eine Rücküberweisung ist nur durch die Raiffeisenbank möglich.

     

    Möglichkeit 6: Ein zu hoher/niedriger Beitrag wurde bezahlt

    Wurde ein zu hoher Betrag eingezahlt (doppelte Einzahlung, falsche Vorschreibung), wird Ihnen die Differenz zum fälligen Beitrag von der Universität nach Antrag rückerstattet.


    Wenn Sie einen zu geringen Beitrag eingezahlt haben, müssen Sie bis zum Ende der Zulassungsfrist die Differenz mit Bankomatkarte in der Studienzulassung nachzahlen. Wird der Beitrag nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingezahlt, verlieren Sie die Zulassung zum Studium und alle damit verbundenen Ansprüche, wie etwa Familienbeihilfe, Studienbeihilfe etc.

  • Kann ich meinen Studien-/ÖH-Beitrag schon im Vorhinein für das nächste Semester zahlen?

    Das ist nicht möglich.

  • Ich beende mein Studium vor 31. Oktober/31. März. Muss ich noch einzahlen?

    Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester bis 31. Oktober abschließen, müssen Sie nicht mehr für das Wintersemester einzahlen. Haben Sie bereits gezahlt, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrags stellen.
    Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Studium im Sommersemester bis 31. März abschließen.

  • Soll ich mit Expresszahlung einzahlen, damit das Geld schneller als bezahlt gemeldet wird?

    Nein, da sich der Transfer nur sehr geringfügig beschleunigt und es somit kaum Auswirkungen auf den Prozess gibt.

    Die schnellste Möglichkeit zur Einzahlung ist die eps-Überweisung (nur mit österreichischem Bankkonto möglich). Hier wird der Beitrag sofort als bezahlt gemeldet.

  • Was geschieht, wenn ich zu spät oder zu wenig einzahle?

    In diesem Fall verlieren Sie die Zulassung zu allen Studien an der Universität Wien.

  • Ich studiere auch an einer Fachhochschule. Muss ich doppelt zahlen?

    Fachhochschulen unterliegen einem anderen Gesetz als Universitäten (Fachhochschul-Studiengesetz, FHStG). Daher kann die Meldung der Fortsetzung durch die Einzahlung des Studienbeitrages nicht durchgeführt werden, wenn Sie an einer FH und an einer Universität studieren.

    Einige Fachhochschulen leiten die Information, dass der ÖH-Beitrag bei ihnen bezahlt wurde an die Universität Wien weiter. Diese Weiterleitung wird noch nicht von allen FHs durchgeführt.
    Wenn Sie an einer FH einzahlen: Schauen Sie etwa eine Woche nach der Einzahlung in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag, ob der ÖH-Beitrag als "eingelangt" gemeldet ist. Ist das der Fall ist, können Sie unter Studium > Studienübersicht Ihr Studium an der Universität Wien zur Fortsetzung melden. Wenn der ÖH-Beitrag nicht als „eingelangt“ gemeldet ist und es auch zu keiner Fehleinzahlung an der FH gekommen ist, wird die Einzahlung von Ihrer FH nicht weitergeleitet. Sie müssen an der Universität Wien noch einmal einzahlen.

    Bezüglich der Rückerstattung des doppelt gezahlten ÖH-Beitrages (inkl. Versicherung) wenden Sie sich bitte direkt an die Österreichische Hochschüler*innenschaft.

  • Ich habe meinen Studien-/ÖH-Beitrag eingezahlt. Warum kann ich meine Studienunterlagen nicht ausdrucken?

    Wenn Sie den Studien-/ÖH-Beitrag per Zahlschein oder Online-Banking überwiesen haben, kann die Verarbeitung bis zu sieben Tage dauern. Sie können auf u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag sehen, wann Ihre Zahlung eingelangt ist. Sobald neben dem Beitrag "eingelangt am..." steht, ist der Beitrag als bezahlt gemeldet und Sie können sich Ihre aktuellen Studienunterlagen ausdrucken.

    Haben Sie den Studien-/ÖH-Beitrag an einer anderen österreichischen Universität eingezahlt, müssen Sie die Meldung der Fortsetzung Ihres Studiums an der Universität Wien selbst durchführen. Erst danach können Sie Ihre Studienunterlagen ausdrucken.

  • Bei der Überweisung meines Studien-/ÖH-Beitrags kam es zu Fehlern. Was kann ich tun?

    Wenn es zu einer Fehleinzahlung gekommen ist, wird der Beitrag in den meisten Fällen an Sie zurück überwiesen. Sie müssen noch einmal korrekt und fristgerecht einzahlen, um weiterstudieren zu können.